Wer nach Gina Hanauer Güstrow sucht, stößt auf Berichte und Kommentare zum Strafverfahren um den Tod des achtjährigen Fabian. Die Namenszuordnung verlangt allerdings Vorsicht: Die hier herangezogenen deutschen Nachrichtenquellen nennen die Angeklagte Gina H. Eine verlässliche öffentliche Bestätigung des ausgeschriebenen Nachnamens liegt in diesen Quellen nicht vor. Die gerichtliche Mitteilung nennt überhaupt keinen Namen. Belegt ist das Verfahren vor dem Landgericht Rostock; die Angeklagte bestreitet die Tat. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Das betont auch das Landgericht in seiner Mitteilung zur Verfahrenseröffnung.
Was über die Angeklagte bestätigt ist
Das Landgericht Rostock ließ die Mordanklage am 14. April 2026 zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Schwurgerichtskammer. Die entsprechende Pressemitteilung erschien am folgenden Tag. Darin bezeichnete das Gericht die Beschuldigte als 30-jährige Frau und setzte den Beginn der Hauptverhandlung auf den 28. April fest.
Gegenstand der Anklage ist der Vorwurf, den damals achtjährigen Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Diese Formulierung beschreibt den Anklagevorwurf, keine bereits festgestellte Schuld. Die Zulassung der Anklage war die Entscheidung, den Fall in einer Hauptverhandlung zu prüfen. Quelle: Landgericht Rostock.
Nach der Berichterstattung des NDR war Gina H. eine frühere Partnerin von Fabians Vater. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Zusammenhang zwischen dieser Beziehung und der vorgeworfenen Tat. Aus Sicht der Anklage könnte die Frau geglaubt haben, das Kind stehe einer Wiederaufnahme der Beziehung im Weg. Auch dieses mutmaßliche Motiv ist eine These der Staatsanwaltschaft.
Warum der vollständige Name nicht als gesichert gelten kann
Bei der Suche nach Gina Hanauer Güstrow erscheinen auch Reitsporttreffer. Die Ostsee-Zeitung veröffentlichte beispielsweise am 29. August 2021 eine Bildergalerie über ein Turnier in Parkentin. Eine Bildunterschrift nennt eine Teilnehmerin namens Gina Hanauer. Der Beitrag dokumentiert eine Sportveranstaltung; er stellt keinen Zusammenhang mit dem späteren Strafverfahren her.
Aus einem solchen Treffer lässt sich die Identität der Angeklagten nicht zuverlässig ableiten. Dafür genügt weder ein passender Vorname noch ein regionaler Bezug. Ebenso wenig bestätigt eine Namensnennung in einem Kommentar die Zuordnung.
Deshalb verwendet dieser Artikel für die Angeklagte die Bezeichnung Gina H. Ein Sportfoto wäre ohne gesicherte Identifizierung auch kein geeignetes Porträt für einen Bericht über das Verfahren. Die Suchanfrage allein liefert keinen Beleg dafür, dass unterschiedliche Veröffentlichungen dieselbe Person betreffen.
Was Gina H. vor Gericht erklärt hat
Am 24. August 2026 berichtete ZDFheute über eine vor Gericht verlesene Erklärung der Angeklagten. Darin wies Gina H. die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Darstellung hatte sie den späteren Fundort des Leichnams bei Klein Upahl am 13. Oktober 2025 erstmals gesehen.
Sie erklärte außerdem, den Leichnam bereits an diesem Abend entdeckt, den Fund aber erst am folgenden Tag gemeldet zu haben. Als Begründung führte sie an, Begleiter hätten ihr davon abgeraten, sofort die Polizei zu verständigen. Dabei handelt es sich um ihre Darstellung des Geschehens.
ZDFheute berichtete zugleich von Zeugenaussagen, nach denen die Angeklagte bereits am 10. Oktober mit ihrem Fahrzeug in der Nähe des Fundortes gesehen worden sein soll. Solche unterschiedlichen Angaben gehören zu den Fragen, die das Gericht im Verfahren klären muss. Der Bericht beschreibt einen Indizienprozess, in dem zahlreiche Zeugen gehört und Gutachten vorgelegt wurden. Quelle: ZDFheute, 24. August 2026.
Welchen Stand hat der Prozess?
Anfang September berichtete der NDR über Aussagen zweier Schulkameraden. Sie wollten Fabian am frühen Nachmittag seines Verschwindens noch in Güstrow gesehen haben. Das widerspricht dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen zeitlichen Ablauf.
Allerdings war sich einer der Jungen nicht vollständig sicher, ob die Begegnungen tatsächlich am Freitag oder bereits am Donnerstag stattgefunden hatten. Die Verteidigung bewertete die Aussagen als entlastend; die Staatsanwaltschaft hielt eine Verwechslung des Tages für möglich. Die Beobachtungen waren damit Gegenstand unterschiedlicher Bewertungen im Gerichtssaal.
Der NDR rechnete in diesem Bericht mit einem Urteil spätestens im Oktober. Ein bereits ergangenes Urteil lässt sich aus dem hier belegten Stand nicht ableiten. Frühere Terminangaben sollten deshalb nicht als feststehender Urteilstag weitergegeben werden.
Welche persönlichen Angaben bleiben offen?
Die Suchanfrage Gina Hanauer Güstrow lässt sich nicht in eine belastbare Biografie übersetzen. Für eine eindeutig identifizierte Person dieses vollständigen Namens liegt in den herangezogenen Quellen keine verlässliche öffentliche Bestätigung zu Geburtsdatum, Ausbildung, Beruf oder Familienstand vor.
Auch Angaben über Angehörige oder gesundheitliche Fragen werden hier nicht aus unterschiedlichen Internettreffern zusammengetragen. Ohne gesicherte Identität könnten dabei Informationen einer Person fälschlich einer anderen zugeschrieben werden.
Wer den Fall verfolgen möchte, findet in den Berichten über die Verhandlung konkrete Aussagen, Vorwürfe und offene Fragen. Ein ausgeschriebener Name oder ein vermeintlicher privater Steckbrief macht diese Informationen nicht verlässlicher.
